Laut der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht,aber auch durch den Abschluss eines
Gasliefervertrages,ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen
Überprüfung seiner Hausanlage verpflichtet.Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und
Instandhaltungspflichten.Laut TRGI 2008 (Technische Regeln Gas Installation) spätestens alle
12 Jahre.